Zurück

Schülerunfallversicherung; Informationen über Kostenträger

Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.

Langbeschreibung

Details Langbeschreibung

Kosten

Details Kosten
  • Es fallen keine Beiträge für Schülerinnen und Schüler oder Erziehungsberechtigte an. Die Kosten werden i.d.R. von der Kommune oder dem Freistaat Bayern getragen.

Rechtsgrundlagen

Verantwortliche Behörde

Details Verantwortliche Behörde
  • Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)