Zurück
Schülerunfallversicherung; Informationen über Kostenträger
Diese Leistungsbeschreibung wird aktuell überarbeitet.
Langbeschreibung
Details Langbeschreibung
Kosten
Details Kosten
- Es fallen keine Beiträge für Schülerinnen und Schüler oder Erziehungsberechtigte an. Die Kosten werden i.d.R. von der Kommune oder dem Freistaat Bayern getragen.
Rechtsgrundlagen
Details Rechtsgrundlagen
Verantwortliche Behörde
Details Verantwortliche Behörde
- Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)